Wir wissen aber, dass das Gesetz gut ist, wenn es jemand recht gebraucht.
1. Timotheus 1,8

Mit der Ausbreitung des christlichen Glaubens über die jüdische Gemeinschaft hinaus wurde die Geltung der Tora auch nach dem Kommen Christi lebhaft diskutiert. Blieb sie weiter lebensbewahrendes Gesetz Gottes für sein Volk? War sie auch für Heidenchristen verbindlich? In welcher Beziehung stehen Gesetz und Evangelium, Sünde und Rechtfertigung allein aus Gnade?  

In der Reformation standen diese Fragen wieder auf der Traktandenliste. Luther stellte Gesetz und Evangelium einander gegenüber und betonte die Rechtfertigung des Sünders allein aus Gnade. Anders Zwingli. Er schrieb: «Das gsatzt ist dem gotshulder ein evangelium.» Damit war er näher an der pragmatischen Sicht des 1. Timotheusbriefs. Geltungsbereich und Praxis waren entscheidend. 

So kann die Diskussion auch heute Orientierung geben. Für Staat und Politik gilt: Wenn Gesetze erlassen werden, um ungerechte Strukturen zu sichern, unterdrücken sie. Wenn sie erlassen werden, um Gerechtigkeit zu schaffen und die Schöpfung zu bewahren, dann fördern sie das Leben. Darauf kommt es heute an.

Von: Barbara und Martin Robra